Unsere letzte Vortragsveranstaltung

„Die Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ und
„Die Zusammenarbeit des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) mit den Verbänden der Staaten Mittel- und Osteuropas“

am Donnerstag, den 28. März 2024, um 19:00 Uhr, Villa Lingner, Leubnitzer Str. 30, Dresden

Rechtsanwalt von   Raumer führte seit 2001 in seiner Berliner Rechtsanwaltskanzlei zahlreiche  Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht und viele Individualbeschwerden  zum Europäischen Gerichtshof in Straßburg durch und publiziert (u. a. NOMOS Kommentar zur EMRK) und unterrichtet zu diesen Materien.


Er berichtete über   ausgewählte Fallgestaltungen und Probleme zu diesen Verfahren.   Aufgrund seiner Funktionen als Vizepräsident des Deutschen Anwaltverein   e. V. und dort u. a. als Vorsitzender des  Menschenrechtsausschusses sowie als Europabeauftragter des Deutschen  Anwaltverein e. V. ist er ständig mit der Menschenrechtsarbeit und den  internationalen berufspolitischen Aufgaben in Zusammenarbeit mit   ausländischen Juristenverbänden sowie mit Einzelfällen von   Hilfsinterventionen befasst. 


Der Abend und die Aussprache erlaubten uns vertiefte Einblicke in professionelle Menschenrechtsarbeit in gerichtlichen Verfahren sowie konkrete Hilfsmaßnahmen in Kooperation mit internationalen Juristenorganisationen.


Das Dresdner Osteuropa Institut e. V. (DOI) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich mit der Kultur, Politik und Geschichte aber auch den Themen Wirtschaft sowie Wissenschaft in den Staaten Mittel- und Osteuropas beschäftigt. Die interkulturellen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen sowie politischen Beziehungen zu diesen Staaten sind uns Anlass, sie für Vorträge, Tagungen, Konferenzen, Podiumsdiskussionen beziehungsweise Studienreisen zu thematisieren.

Das DOI ist die Zweigstelle Dresden der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e. V.